In der „Cuxhavener Erklärung“ erklärte Jens Kerstan, Umwelt- und Energiesenator von Hamburg, als eine gemeinsamen Einigung zu einem nachhaltigen Sedimentmanagement:
„Das Wattenmeer ist ein weltweit einzigartiger Naturraum, der für zukünftige Generationen geschützt und erhalten werden muss. Wenn Hamburg 600.000 Tonnen Sediment innerhalb des Kontingents des Bundes beim Neuen Lüchtergrund verbringt, kann auch dieses Jahr auf die Eröffnung einer weiteren Verbringstelle bei Scharhörn verzichtet werden.“
Dazu erklärt Walter Kopp, Schatzmeiter im Kreisverband Cuxhaven der AfD: „Der Lüchtergrund liegt direkt vor Cuxhavens Haustür und nicht weit hinter Scharhörn. Das ist jedenfalls ein „dickes EI“. Immer wieder seit Jahren das Gleiche und derselbe Tenor statt zu einer wirklich naturverträglichen Lösung zu kommen.“ Walter Kopp möchte aktuell noch erinnern: „Am 22.11.2018 gab es einen kurzen Bericht in der CN über die Aussage von dem damaligen Umweltminister Lies, „die Landesregierung will seine Zustimmung zur weiteren Verklappung von Baggerschlick aus der Tiedeelbe am Neuen Lüchtergrund vor Cuxhaven entziehen.“ Dies ist aber bis heute nicht geschehen, im Gegenteil, die Verklappungen nehmen zu.“
Und unser Ratsmitglied Andreas Kämmerer sagt dazu, das das wieder einmal eine vorsätzliche Bürgertäuschung ist, hatte man sich doch groß darüber verständigt, Hamburg an der Verklappung in Gänze zu hindern.
Dazu passt auch, dass die Äußerungen von Bürgermeister Peter Tschentscher aus Hamburg auf massive Kritik gestoßen sind, der NaBu erklärt dazu:
„Der Bürgermeister scheint bei bedeutsamen Themen offenbar lieber polarisieren statt moderieren zu wollen“. Der NaBu bezieht sich dabei insbesondere auf die Äußerung von Tschentscher, eine mögliche Entsorgung von Elbschlick vor der Vogelschutzinsel Scharhörn erneut als „fachlich gut geeignet“ zu verteidigen, obwohl Schleswig-Holstein und Niedersachsen diese Überlegung kategorisch ablehnen und auch die Hamburger Grünen als Koalitionspartner von Tschentschers SPD das mehr als kritisch sehen.
Der Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet das Cux-Watt“, Peter Roland, hat in einem Schreiben an Bürgermeister Tschentscher auch deutliche Kritik geäußert:
„Hinsichtlich Ihres Vergleichs mit den Verbringungen von Baggergut am Neuen Lüchtergrund (NLG) ist anzumerken, dass dort das Kontingent von bindigen Sedimenten (GÜBAK Fall 2 und Fall 3) 7,5 Mio. cbm beträgt. Hier handelt es sich um eine sehr umstrittene Übergangsregelung, für die auch kein Einvernehmen der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorliegt. Beide Umweltministerien entwickeln derzeit ein Konzept, dass dort künftig keine belasteten Sedimente mehr verklappt werden.“
Weiter sagt Peter Roland: „Es ist doch keine Frage, dass das am Neuen Lüchtergrund verklappte feine Material dort nicht verbleibt. Das hatten eine Untersuchung des Alfred-Wegener-Instituts ergeben, sogar im Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung steht das ausdrücklich. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde kam wiederholt zu dieser Feststellung.
Somit ist davon auszugehen, dass ein Teil dieses belasteten Schlicks aufgrund der unmittelbaren Nähe zur benachbarten Fahrrinne auch dort hin verdriftet.
Wir müssen also feststellen, dass eine zuverlässige Lösung bisher nicht verwirklicht ist, obwohl es ja letztlich nur eine Kostenfrage ist, denn die Nordsee ist so groß, dass Verklappungstellen ohne Beeinträchtigung des Wattenmeeres doch reichlich vorhanden sind.
Die Bürgerinitiative schlägt dazu vor:
„Dies bedeute für das Ziel von größeren Wassertiefen bzw. gebremster Auflandung im Bereich der Cuxhavener Strände, dass erfolgversprechende Ergebnisse mit einer Absenkung der Leitdammkrone allein nicht erreicht werden können. Es gelte also, Maßnahmen mit Erzeugung von räumenden Strömungen im Zielgebiet der Cuxhavener Strände zu entwickeln und diese auf ihre Effektivität und Langzeitwirkung hin zu untersuchen. In Frage kommen hier z. B. die Herstellung eines Initial-Priels im Watt vor Cuxhaven und/oder eine Schöpfbuhne im Leitdamm.“