Während der letzten Ratssitzung wurde eine Satzung zum Schutz von Bäumen, Feldgehölzen und wildwachsenden Hecken eingebracht (Sitzungsvorlage 165/2024.3). Die AfD hat diesen Antrag abgelehnt.
Unsere Ablehnung dieses Antrag begründen wir wie folgt : Der Schutz von Bäumen und Gehölzen ist bereits ausreichen in der neuesten Fassung des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSCHG) ersichtlich. Dass ist zwar nicht unbedingt einfache Kost, aber dort ist genau geregelt, wie Neu und Ersatzpflanzungen, Flurbereinigungen usw. zu erfolgen haben. Eine spezielle zusätzliche Satzung, die sich zu einem wahren Bürokratiemonster entwickeln könnte, braucht es dafür nicht. Es wird u.a. damit versucht dem Bürger Fesseln anzulegen und ihm damit auf dem eigenen Grundstück vorzuschreiben was er dort tun darf und was nicht. Letztlich will die Stadt dann entscheiden, welche Pflanzen schützenswert sind und welche nicht. Auch wen Bäume den falschen Durchmesser haben, befürchten wir ,das eine Genehmigung zur Bereinigung entsagt wird.
Es steht zu befürchten dass diese Satzung Auswirkungen auf Investoren und Bauvorhaben haben wird, wenn solche Vorhaben nicht genehmigt werden und auch Ersatzpflanzungen ausgeschlossen werden, selbst wenn die Situation dies erfordern sollte. Der Bürger wäre nicht mehr Herr auf seinem eigenen Grund und Boden.
Das Bundesnaturschutzgesetz verlässt sich da in erster Linie auf den gesunden Menschenverstand jedes einzelnen um ein mögliches Problem zu lösen. Auch ist klar geregelt was geschützt, was erhaltenswert und was genehmigungspflichtig ist. Eine zusätzliche Satzung ermöglicht nur Gängelungspraktiken.
Jeder Mensch liebt Natur und Tierwelt und ist in der Lage selber abzuschätzen ob Maßnahmen geboten sind oder nicht, dazu bedarf es keiner zusätzlichen Satzung.